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Neues Wahlrecht für Deutschland

Nachdem sich herausgestellt hat, dass die von der Ampel beschlossene Wahlrechtsreform untauglich ist, habe ich mir ein neues Wahlrecht überlegt. Es ist einfach und erfüllt den gewünschten Zweck.

Hier ist es:

Neues Wahlsystem für Deutschland

1. Aufteilung der Wahlkreise

Zuschnitt der Wahlkreise, dass jeder Wahlkreis ca. 1 Million Wahlberechtigte hat. Je Wahlkreis gibt es dann 10 Parlamentssitze. Bei angenommen 60 Millionen Wahlberechtigten wären dies 60 Wahlkreise.

2. Jede Partei kann bis zu 10 Kandidaten pro Wahlkreis aufstellen. Es können sich auch parteilose Kandidaten aufstellen lassen.

3. Anhand der Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis wird festgelegt, wie viele Stimmen man für ein Mandat braucht.

4. Jeder Wähler hat 1 Stimme.

5. Hat ein Kandidat genug Stimmen für ein Direktmandat, ist er gesetzt.

6. Hat eine Partei 10 % der abgegebenen Stimmen im Wahlkreis, erhält sie einen Sitz im Parlament, bei 20 % 2 Sitze usw.

7. Diese Sitze werden nach der Anzahl der Stimmen der Kandidaten verteilt. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen erhalten sie.

8. Diese Verteilung sieht vor, dass die direkt gewählten Kandidaten vor der Verteilung der Stimmen gesetzt sind.  Wenn sie mehr als die benötigte Stimmenzahl erhalten haben, werden diese dem Pool der Partei zugeschlagen. Nur die übrigen Stimmen können verteilt werden.

9. Die nach der Verteilung der Sitze übrigen Stimmen werden dann den verbliebenen Kandidaten aller Parteien oder parteilosen Kandidaten mit den höchsten Stimmanteilen zugeschlagen, um die 10 Sitze pro Wahlkreis voll zu machen.

Beispiel:

Ein Wahlkreis hat eine Wahlbeteiligung von 60 %. Das heißt, dass es etwa 600.000 abgegebene gültige Stimmen gibt. Um ein Mandat zu erhalten sind also 60.000 Stimmen erforderlich.

Partei A hat 320.000 Stimmen erhalten, erhält also 5 Sitze. Ein Kandidat von A hat 80.000 Stimmen erhalten, ist also direkt gewählt. Es bleiben dieser Partei also 260.000 ungenutzte Stimmen, die den nächsten Kandidaten zugeschlagen werden. Am Ende sind dann bei A 20.000 ungenutzte Stimmen übrig, welche die Partei nicht verwenden kann. Partei B hat 280.000 Stimmen erhalten, erhält also 4 Sitze, es verbleiben 40.000 ungenutzte Stimmen. Die Summe aller nicht genutzten Stimmen wird auf denjenigen oder diejenigen verbleibenden Kandidaten aller Parteien verteilt, welche die meisten Stimmen haben, so dass alle 10 Sitze vergeben sind.

Alle Wahlkreise zusammen haben dann im obigen Beispiel 600 Sitze.

Es werden alle Stimmen optimal genützt, weil jeder gewählte Kandidat nur die für seinen Sitz benötigte Anzahl Stimmen erhält und sein Stimmenüberschuss an die anderen Kandidaten seiner Partei verteilt werden kann und zwar so, dass die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl jeweils so viele Stimmen aus dem Pool erhalten wie sie benötigen, um ein Mandat zu erhalten. Es braucht keine Überhangsmandate und es werden nur die Kandidaten gewählt, welche die meisten Stimmen haben. Es gibt keine Ranglisten für Parteimitglieder. Wenn die Partei genug Stimmen für beispielsweise 6 Abgeordnete, dann werden die sechs Kandidaten mit den meisten Stimmen diese sechs Sitze erhalten. Da jede Partei für jeden Wahlkreis beliebig viele Kandidaten aufstellen kann, liegt es an den Kandidaten selbst wie viele Stimmen sie auf sich ziehen können. Für die Partei ist es  egal, da für sie nur die Gesamtzahl der erhaltenen Stimmen zählt. Es hat außerdem den Vorteil, dass die Wahlbeteiligung für jeden Wahlkreis separat gerechnet wird. Je geringer die Wahlbeteiligung in einem Wahlkreis ist, desto weniger Stimmen braucht jeder Kandidat. Da dies für alle Kandidaten in diesem Wahlkreis gilt, sind die Chancen für alle gleich.

Wahlrecht

Wählen kann jeder der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz in einem der Wahlkreise hat.

Um gewählt werden zu können braucht es außer der deutschen Staatsangehörigkeit ein Mindestalter von 25 Jahren, den Hauptwohnsitz im Wahlkreis der Aufstellung. Eine Mitgliedschaft in einer Partei ist nicht erforderlich. Um als unabhängiger Kandidat gewählt zu werden, sind mindestens 10 % der abgegebenen gültigen Stimmen seines Wahlkreises erforderlich.